Drei wichtige Informationen 30.10.2024
An alle Vereinsmitglieder des Boulevereins Dirmingen e.V. (Oktober 2024)
Ich habe am Freitag, dem 24.10.2024, zusammen mit einem weiteren Orga-Mitglied an einer Veranstaltung teilgenommen, in welcher viele Probleme angesprochen wurden, was einen Verein und indirekt auch sein Umfeld betreffen kann. Diese Veranstaltung war sehr aufschlussreich und informativ. Ein Hauptthema war die Vereinssatzung. Dabei erfuhren wir, dass unsere Vereinssatzung absolut rechtskonform ist. Tipps und Erfahrungswerte wurden vom Rechtsanwalt Patrick Nessler (Vereinsrecht) sehr ausführlich und anschaulich vermittelt.
Unter vielen anderen Punkten, kam auch die Vereinsordnung zur Sprache. Ein Verein ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine schriftliche Vereinsordnung zu führen. Es steht dem Verein also frei, dieses zu tun. Wir, der Vorstand und die Mitwirkenden des Orga-Teams, haben eine solche Vereinsordnung erstellt. Sie hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und kann/muss gegebenenfalls ergänzt oder geändert werden.
Diese Vereinsordnung tritt mit der Veröffentlichung im Verein in Kraft. Die Veröffentlichung der Vereinsordnung wird durch Aushang am sogenannten „schwarzen Brett in der Halle, als auch auf unserer Homepage www.boulevereindirmingen.de, unter dem Menüpunkt „Mitglieder“ erfolgen. Auf die Veröffentlichung wird zusätzlich noch per WhatsAPP in der Gruppe hingewiesen.
Diese Verordnung unterliegt den gesetzlichen, als auch den satzungsbedingten Vorgaben des Vereinsrechts.
Im Oktober 2024
Der Vorstand und die Mitwirkenden des Orga-Teams
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***** Vereinsordnung des BVD (Stand 30. Oktober 2024)
(diese Vereinsordnung wurde vom Vorstand und den mitwirkenden des Orga-Teams ausgearbeitet)
Ein Verein bezeichnet eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen, welche einen bestimmten, gemeinsamen Zweck verfolgen. In unserem Fall ist es, unseren Bouleverein zu führen und zu unterhalten.
Wir unterscheiden:
Aktive Mitglieder sind Spieler, welche zu unseren Trainingstagen kommen, vielleicht auch Liga spielen—kurz gesagt, all diejenigen, welche mehr oder weniger regelmäßig die Anlage nutzen.
Die inaktiven Mitglieder, sind Fördermitglieder, welche den Verein wirtschaftlich unterstützen, aber gar nicht oder nur äußerst selten mal auf der Anlage erscheinen.
Von Allen sind die nachstehenden Regeln zu beachten:
sich an die Regeln von Höflichkeit und Anstand halten
sich an Absprachen und Anordnungen zu halten, welche dem gemeinsamen Vereinsleben
dienlich sind (z.B. Mitglieder zahlen ihre Umsätze, bis auf den Bon-Kauf selbst –mit Bon)
sich in angemessenem Umfang, an den notwendigen Diensten wie z.B. Thekendienst;
Einsatz bei Turnieren und Ligaspielen zu engagieren.
Das Wohl des Vereins, durch sein Tun und Handeln, aufrecht zu halten und Schaden im sächlichen, als auch im immateriellen Sinne, fernzuhalten.
Wenn sich alle an diesen Punkten orientieren und sich dem entsprechend verhalten, sollte ein harmonisches Miteinander möglich sein.
Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und kann durch den Vorstand ergänzt oder geändert werden.
Wie in unserer Satzung vereinbart, kann der Vorstand Sanktionen verhängen, wenn gegen die oben aufgeführten Punkte verstoßen wird.
Die Sanktionen können in Form von Ermahnung; mündliche Verwarnung; schriftliche Abmahnung, zeitlich begrenztem Platz-/Hallenverbot bis hin zum Vereinsausschluss ausgesprochen werden.
Nach aktuellem Stand kann jemand, nach Prüfung durch den Vorstand, durch einen Aufnahmeantrag zum Vereinsmitglied werden. Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein, ist die Erklärung des Antragstellers, dass er sich bereit erklärt, sich positiv in den Verein einzubringen. Dies bedeutet, dass das Mitglied sich an der Pflege, Instandhaltung der Anlage und der Halle und was üblicherweise noch alles dazu gehört angemessen beteiligt.
Dirmingen, den 30.10.2024
Der Vorstand
Was bedeutet es Mitglied im BVD zu sein? (Stand Oktober 2024)
Wir unterscheiden gemäß Vereinsordnung zwischen Aktiven- und Fördermitglieder.
Grundsätzlich ist jedes Mitglied, ein Teil des Vereins. Während der Mitgliedschaft ist das Mitglied auch Mitbesitzer/ Eigentümer der gesamten Anlage. Hierzu zählen: Der Außenbouleplatz, die Halle, Carport, Garage, Kläranlage und die gesamte Grünanlage drum herum. Eigentum verpflichtet. Von einem aktiven Mitglied erwarten wir, engagierte Mithilfe bei der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, Sauberkeit und Pflege der Anlage. Allein durch Beiträge ist das nicht möglich. Geld erledigt keine Arbeiten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 12 EURO im Kalenderjahr. Mit diesen 12 EURO sollen die laufenden Kosten (Beiträge an den Verband, Strom, Wasser, Reinigungs- und Putzmittel, sowie Toilettenpapier und Handtücher) abgedeckt werden.
Damit die aktiven Mitglieder, die Anlage, die Toiletten, den Aufenthaltsraum, sowie die Vorteile des Erwerbs gekühlter Getränke nutzen können, muss ein „Diensthabender“ anwesend sein, welcher an einem Trainings-/Öffnungstag seinen Arbeitseinsatz absolviert. Wir nennen es Hallendienst. Es ist erforderlich, dass hierfür ein sogenannter „Dienstplan“ besteht oder aufgestellt wird. Sollte kein Diensthabender für den bestimmten Trainings-/Öffnungstag festgelegt worden sein----kann zwar auf der Außenanlage gespielt werden, aber die Halle mit Toiletten und Getränkeausgabe bleibt geschlossen.
Hallennutzung bei Schlechtwetter
Mitglieder zahlen für die Hallennutzung einen Beitrag in Höhe von 3 EURO pro Tag/Abend. Lizenzspieler können ihre Flate für 50 EURO pro Kalenderjahr beibehalten. Alle anderen können eine Flate beantragen.
Nichtmitglieder: Bei Nichtmitgliedern handelt es sich um Gäste. Diese zahlen 5 EURO pro Tag/Abend.
Gastvereine/Gruppen haben derzeit die begrenzte Möglichkeit, dienstags in der Halle zu spielen. Der Verein finanziert hierfür einen Hallendienst. Das Angebot der Fremdvermietung wird nur so lange aufrechtgehalten, wie es finanziell sinnvoll ist. Es bedarf einer vorherigen schriftlichen Anmeldung (in der WhatsApp-Gruppe „Hallenbuchung“ bis spätestens 15 Uhr des Vortages. Der Beitrag beträgt pro Person/Tag/Abend 5 EURO oder 20 EURO pro Bahn/Tag/Abend. Die entsprechenden Vereine/Gruppen sind in der WhatsApp-Gruppe „Hallenbuchung“ erfasst, hinterlegt und entsprechend informiert. Rückfragen bitte per WhatsApp an 01707113635 (Peter Gräßer)
Nur wenn wir (der Verein) gemeinsam an einem Strang ziehen wird es funktionieren.
Aus diesem Grund sollte sich ein jeder überlegen, ob er bereit istMitglied zuwerden, Mitglied im BVD zu sein bzw. zu bleiben.
Der Vorstand
Am 26.06.2024 fand eine Sitzung des Vorstandes und dem Orga-Team statt. Ein Hauptpunkt war die Belegung/Einteilung des Clubhaus- oder Hallendienstes.
An mindestes drei Tagen (montags, mittwochs und freitags) soll die Halle geöffnet werden. Dies bedeutet, dass gerundet 150 Einsätze nur für diese Tage erforderlich sind. Um einen reibungslosen Trainings- und Spielbetrieb anbieten zu können, sollte jedes aktive* Vereinsmitglied- –mindestens 6--- Dienste im Jahr ableisten. In Kürze beginnt die zweite Hälfte des Jahres und wir brauchen eine Übersicht, wer an welchen Tagen seinen Clubhausdienst/Hallendienst machen möchte. Damit wir entsprechend planen können, bitten wir euch, sich in der Halle, in der dort ausgehängten Liste einzutragen oder alternativ die Meldung per WhatsApp** oder Mail** einzureichen. Die Eintragung wird dann von uns durchgeführt.
Es wird folgende Regelung zum Tragen kommen:
Aktive Mitglieder, welche eine Flaterate erwerben wollen, müssen mindestens 6 Clubhausdienste im Jahr absolvieren. (Eintragung in Liste erforderlich). Für das zweite Halbjahr 2024 bedeutet dies anteilig –3 Dienste. Wer die entsprechenden Vorgaben nicht erfüllt hat keinen Anspruch auf den Erwerb einer Flate. (gilt selbstverständlich auch für Lizenzspieler)
Es gibt Personen, welche keinen Clubhausdienst machen können. Diese bekommen Ersatzarbeitsdienste, als alternativen angeboten. Auch für Mitglieder, welche zeitlich eingeschränkt sind und beispielsweise schon am frühen Abend nach Hause müssen, haben wir Lösungsvorschläge.---Wichtig ist jetzt, eure zeitnahe Eintragung in den Dienstplan.
So, wie der Clubhausdienst derzeit abläuft, kann es nicht weitergehen. Hier sind immer wieder die gleichen Mitglieder zu werke. Dies ist nicht zumutbar und ungerecht ist es auch noch.
Der Vorstand hat beschlossen, dass die Halle geschlossen bleibt, wenn für den besagten Tag kein „Diensthabender“ eingetragen ist.
• Aktives Mitglied: Zur Info: wir haben auch passive Mitglieder, welche den Verein durch die Zahlung von jährlich 12 EURO unterstützen, aber so gut wie nie anwesend sind.
• WhatsAPP und Mailadresse: Meldungen können an Peter Gräßer 0170 711 36 35 ( nicht in der Gruppe) oder Mail peter.graesser1961@t-online erfolgen. Für Ausnahmen besteht auch die Möglichkeit per SMS zu melden.
Mitgliedschaft
Wir haben momentan 72 Mitglieder. (Stand 26.05.2024)
Bouleverein Dirmingen e.V.
Peter Gräßer
Urexweilerstraße 31
66571 Eppelborn-Dirmingen
Tel.: 0170/7113635 Mail: peter.graesser1961@t-online.de
Anfragen per Mail an peter.graesser1961@t-online.de oder per Whatsapp 0170 711 36 35